Immobilie verkaufen oder behalten?
Immobilien-Teilverkauf.
Überlegen Sie, ob Sie Ihre Immobilie verkaufen oder behalten sollen? Unsicher, ob Sie die richtige Entscheidung treffen? Ich biete Ihnen professionelle Unterstützung und stehe Ihnen bei allen Fragen rund um den Immobilienverkauf oder -erhalt zur Seite. Vertrauen Sie auf meine Expertise, um die beste Lösung für Ihre Immobilie zu finden.
Besonders für ältere Menschen steckt das eigene Zuhause voller Emotionen und wundervoller Erinnerungen. Gerade nach solchen Jahren ist für viele ältere Menschen ein Umzug in ein neues Zuhause keine schöne Vorstellung. Aber was, wenn es nicht anders geht? Wenn die persönliche Situation es nicht zulässt? Wenn plötzlich alles barrierefrei sein muss oder Sie pflegebedürftig sind? Wenn es einfach zu groß ist, oder es sich leider finanziell nicht mehr stemmen lässt? Dann stellt sich die Frage: Soll ich meine Immobilie verkaufen oder behalten?
Im Alter kommen häufig Fragen auf: Wo möchte ich wohnen? Wie möchte ich wohnen? Ziehe ich aus, bleibe ich im Haus oder der Wohnung? Welche Alternativen zur eigenen Immobilie gibt es auf dem Markt? Wie kann ich meine Immobilie zu Geld machen?
Doch was, wenn Sie Ihre Immobilie behalten möchten?
Häufig stellen Eigentümer fest, dass es doch schön und praktisch in der eigenen Immobilie ist, aber das gebundene Kapital für die eigenen Lebensträume, Wünsche oder
Notwendigkeiten doch benötigt wird.
Der Teilverkauf könnte eine Lösung sein.
Die eigene Immobilie (teilweise) zu verkaufen und dennoch weiter darin wohnen zu bleiben.
Immobilien-Teilverkauf
Das sind die Vorteile eines Teilverkaufes:
Sie setzen Immobilienvermögen frei und können trotzdem
in Ihrer Immobilie wohnen bleiben
wenn es um Ihre Immobilie geht
ob und wann etwas verändert wird
Sie profitieren mit Ihrem Anteil an der Immobilie unverändert von möglichen weiteren Wertsteigerungen in der Zukunft
Vererben und Verkauf sind weiterhin möglich
Hohe Absicherung Ihrer Ansprüche durch unsere starken Finanzierungspartner sowie Ihr im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht