ImmoNr
194.82
Objektart
Grundstück
Objekttyp
Wohnen
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
40724
Ort
Hilden
Grundstücksgröße
ca. 2.515 m²
Kaufpreis
549.000,00 €
Energieausweis
Bedarfsausweis
Endenergiebedarf
179,6 kWh/(m²a)
Energieausweis gültig bis
25.04.2034
wesentlicher Energieträger
Gas
Energieeffizienzklasse
F
Baujahr lt. Energieausweis
1994
Käufercourtage
3,57 %
Beschreibung
Ein über 2.500 m² großes Grundstück für eine Wohnbebauung in infrastrukturell hervorragender Lage in Hilden - aktuell mit Altbestand - bebaut mit einem Einfamilienhaus und 3 Garagen.
Das Grundstück befindet sich in einem laut Flächennutzungs- und Bebauungsplan definierten Gewerbegebiet (GE) mit der Zulässigkeit einer Wohnbebauung mit einer mittleren Bautiefe von ca. 20 m.
Die gesamte Grundstücksfläche ist "aufgeteilt" in eine 708 m² große Wohnbaufläche und 1.807 m² großes Hinterland als nicht überbaubare Grundstücksfläche zu Wohnzwecken. Laut Bebauungsplan ist eine Bebauung des Hinterlandes mit Garagen- oder Nebenanlagen nicht ausgeschlossen.
Das bestehende Einfamilienhaus auf dem Grundstück steht versetzt ca. 13 Meter von der Straße und Grundstücksgrenze entfernt und ist stark sanierungsbedürftig bzw. abbruchreif. Pläne zum Haus, aus denen die Größe sowie das Baujahr des Hauses hervorgehen, sind nicht vorhanden, da das Aktenarchiv in Hilden im Jahr 1968 ausgebrannt ist. Wir gehen davon aus, dass das Haus entsprechend vor 1968 erbaut wurde. Das Haus ist teil unterkellert. Zudem befinden sich drei Garagen seitlich hinter dem Haus sowie eine große Fläche vor dem Haus mit Platz für mindestens fünf Stellplatzmöglichkeiten.
Lage
In zentraler Wohnlage des Hildener Nordens befindet sich dieses große Grundstück mit Nähe zur Innenstadt und dem Autobahnkreuz Hilden mit den Auffahrten der A3, A46 und A59.
Die Stadt Hilden liegt im Kreis Mettmann und besitzt hervorragende Anbindungen an die Städte Düsseldorf, Neuss, Köln, das bergische Land und das Ruhrgebiet.
- 0,2 km Bushaltestelle Hilden Mozartstraße
- 1,6 km Autobahnauffahrt A 46
- 3,4 km Autobahnauffahrt A 3
- 3,8 km Autobahnauffahrt A 59
Hilden verfügt über einen sehr hohen Freizeit- und Erholungswert und ein großes Vereinsnetzwerk für diverse Sportaktivitäten. Ob Schwimmen im Hildorado oder ein ruhiger Abendspaziergang am Unterbacher See, hier ist für Klein und Groß etwas dabei. Ebenso befinden sich attraktive Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und Ärzte in unmittelbarer Nähe.
- 0,5 km Dietrich-Bonhöffer-Gymnasium
- 0,5 km Erzb. Theresienschule Hilden
- 0,5 km Grundschulverbund Beethovenstraße
- 0,6 km Wilhelmine-Fliedner-Gesamtschule
- 1,0 km Wilhelm-Hüls-Grundschule
- 0,9 km Kindertagesstätte Kunterbunt
- 1,1 km Kita Traumquelle
- 0,2 km ALDI-Süd
- 0,7 km Edeka Kuhland
- 2,1 km Lidl
- 0,06 km Allgemeinmediziner
Ausstattung
Folgende Bebaubarkeit des Grundstücks nach aktuellem Planungsrecht lt. B-Plan Nr. 106A ist zulässig:
- WA (Allgemeines Wohngebiet)
- GRZ 0,4
- GFZ 0,8
- Offene Bauweise
- Zahl der Vollgeschosse II
IST-Situation auf dem Grundstück:
- bebaut mit einem Einfamilienhaus und drei Garagen
- Haus ist teil unterkellert und stark sanierungsbedürftig bzw. abbruchreif
- Baujahr nicht bekannt, jedoch vermutlich vor 1968
- zahlreicher Baumbestand auf dem Hinterland
Weitere Informationen
Für die Bebaubarkeit des Grundstücks ist der Bebauungsplan Nr. 106A, 5. Änderung, Stand 14.01.2009, relevant.
Der Bebauungsplan legt den betroffenen Bereich als „WA (Allgemeines Wohngebiet)“ fest. Es können maximal II Vollgeschosse entstehen.
Die überbaubare Fläche ist durch Baugrenzen definiert. Die straßenseitige Baugrenze liegt drei Meter von der HK Gehweg entfernt, die zweite hintere Baugrenze liegt 16m weiter westlich, die maximale Bautiefe liegt also bei 16m.
Bei der Frage einer maximalen Baufläche sind zudem die Mindestgrenzabstände zu den nördlichen und südlichen Grundstücksgrenzen zu beachten.
Daraus ergibt sich eine ungefähre überbaubare Fläche von ca. 225m². Bei der ausgewiesenen II-Geschossigkeit ist eine Bruttogeschossfläche von ca. 615-620m² erzielbar.
In der textlichen Festsetzung Nebenanlagen Nr. 1.1.2 wird das Thema der Stellplätze geregelt. Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen der mit WA gekennzeichneten Fläche sind Garagen, Stellplätze oder Carports gem. § 12 Abs. 6 BauNVO nur auf festgeschriebenen Flächen oder in der Anzahl der bestehenden oder errichteten Wohneinheiten auf dem jeweiligen Grundstück zulässig.
Hierbei ist zu beachten, dass die Teile des Grundstückes Gerresheimer Straße 159, die im Bebauungsplan als private Grünfläche ausgewiesen sind, hierfür nicht zur Verfügung stehen.
Eine potenzielle Bebauung mit dem jeweiligen/gewünschten Haustyp muss im Rahmen des Bebauungsplans beim Bauamt in Hilden mit einer Bauvoranfrage bzw. einem Bauantrag angefragt werden.